SV

Die Schülervertretung (SV) der RSO!

Herzlich Willkommen

Unsere SCHÜLERSPRECHER 2019/20 sind

1. Hannah Bergbauer (10c)

und

2. Emir Hamsi (10b)

Bei Fragen, für Anregungen, Lob oder Kritik schreibe einfach eine E-Mail an folgende Adresse: sv-rso(at)gmx.net

Die SV
 

1.1 vertritt im Rahmen ihrer Befugnisse die Schüler im Gesamten wie im Einzelnen

1.2 sucht und pflegt den Kontakt zum Umfeld

1.3 fördert den Kontakt der Schüler untereinander

1.4 schafft Kommunikationsmöglichkeiten zwischen Lehrer und Schüler

Die Organe der Schülervertretung sind
 

2.1 der Schülerrat

2.2 der SV-Vorstand

2.3 die Schülervollversammlung

3.1 Den Schülerrat bilden die Klassensprecher/innen der Klassenstufen 5 bis 10

3.2 Vorsitzende/r dieser Sitzung ist der/die Schülersprecher/in

3.3 Der Schülerrat bestimmt durch seine Beschlüsse die Arbeit der SV

3.4 Eine Schülerratsitzung kann auf Antrag von 1/5 der Mitglieder einberufen werden

3.5.1 Jedes Schuljahr müssen mindestens 4 Sitzungen einberufen werden, wobei bis zum Schuljahresende ein Zeuge gewaehlt werden muss, der als Wahlzeuge im darauffolgenden Jahr agiert.

3.5.2 Neben dem Wahlzeugen muss auch ein Vertreter des Wahlzeugens gewählt werden.

3.6 Der Verbindungslehrer darf die Anwesenden beraten, sie jedoch nicht in ihrer Abstimmung beeinflussen

3.7 Über jede Sitzung ist ein Protokoll, sowie eine Anwesenheitsliste zu führen

3.8.1 Bei den Sitzungen besteht Anwesenheitspflicht für alle Klassensprecher, sowie für den SV-Vorstand und in der Regel die Verbindungslehrer

3.8.2 Die Einberufung der Sitzung muss mindestens 1 Woche vor der Sitzung stattgefunden haben, nach Absprache mit dem Schulleiter

3.9.1 Fehlt ein Vertreter einer Klasse das erste Mal unentschuldigt, wird dies an seine Klasse bzw. seinem/r Klassenlehrer/in weitergeleitet

3.9.2 Fehlt ein Vertreter ein zweites Mal unentschuldigt, muss in seiner Klasse eine Abstimmung über die Fortsetzung seines Amtes durchgeführt werden. Hier genügt eine einfache Mehrheit um ihn abzuwählen.